Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-08, 3 UFH 3/15

3 UFH 3/15Obergericht08.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UFH 3/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-08

Aktenzeichen: 3 UFH 3/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0908.3UFH3.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

I.

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Kindesvaters für das einstweilige Anordnungsverfahren vom 17.08.2015 wird zurückgewiesen.

II.

Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Kindesmutter für die Verteidigung im einstweiligen Anordnungsverfahren vom 19.08.2015 wird zurückgewiesen.

III.

Der Antrag des Kindesvaters vom 17.08.2015 auf vorläufige Untersagung eines Wohnsitz- bzw. Aufenthaltswechsels der Kindesmutter mit dem Kind A, geb. am 00.00.2006, wird zurückgewiesen.

IV.

Eine Kostenentscheidung und eine Wertfestsetzung für das einstweilige Anordnungsverfahren sind nicht veranlasst.

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