Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 11 U 86/13

11 U 86/13Obergericht11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 86/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-11

Aktenzeichen: 11 U 86/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0911.11U86.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 26.06.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Kläger vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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