Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 20 U 211/14

20 U 211/14Obergericht11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 211/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-11

Aktenzeichen: 20 U 211/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0911.20U211.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.10.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.589,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen.

Die Klage bleibt im Übrigen abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagte 30 %. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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