20 U 211/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 20 U 211/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 20 U 211/14
20 U 211/14Obergericht11.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 211/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-11
Aktenzeichen: 20 U 211/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0911.20U211.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.10.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.589,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen.
Die Klage bleibt im Übrigen abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 70 % und die Beklagte 30 %. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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