28 U 87/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-17, 28 U 87/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 87/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-17
Aktenzeichen: 28 U 87/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0917.28U87.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.04.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.579,33 Euro festgesetzt.
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