Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-17, 28 U 87/15

28 U 87/15Obergericht17.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 87/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-17

Aktenzeichen: 28 U 87/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0917.28U87.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.04.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.579,33 Euro festgesetzt.

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