26 U 30/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 26 U 30/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 26 U 30/15
26 U 30/15Obergericht01.12.2015
Regest
Bei einer periradikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung am Tag des Eingriffs dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Vergangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt war.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 30/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-01
Aktenzeichen: 26 U 30/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1201.26U30.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 823 BGB
Leitsätze
Bei einer periradikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung am Tag des Eingriffs dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Vergangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt war.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Dezember 2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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