Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-04, 9 U 116/15

9 U 116/15Obergericht04.12.2015

Regest

Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, wenn das Gericht in Bezug auf einen einheitlichen Anspruch (hier Schmerzensgeld) durch echtes und unechtes Versäumnisurteil entscheidet, gegen das sich Einspruch und Berufung richten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 116/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 9 U 116/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1204.9U116.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: §§ 301, 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO

Leitsätze

Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, wenn das Gericht in Bezug auf einen einheitlichen Anspruch (hier Schmerzensgeld) durch echtes und unechtes Versäumnisurteil entscheidet, gegen das sich Einspruch und Berufung richten.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.04.2015 verkündete Teil-Endurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (2 0 360/14) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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