Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-15, 4 U 77/15

4 U 77/15Obergericht15.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 77/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: 4 U 77/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1215.4U77.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Hinweis: Die Entscheidung wurde durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Hamm zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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