2 WF 233/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-17, 2 WF 233/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-17, 2 WF 233/15
2 WF 233/15Obergericht17.12.2015
Regest
Bewilligt das Familiengericht einem Beteiligten irrtümlich Verfahrenskostenhilfe, kommt eine Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nur unter den Voraussetzungen der §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 124 ZPO in Betracht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 233/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 2 WF 233/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1217.2WF233.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: ZPO § 119; ZPO § 124
Leitsätze
Bewilligt das Familiengericht einem Beteiligten irrtümlich Verfahrenskostenhilfe, kommt eine Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nur unter den Voraussetzungen der §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 124 ZPO in Betracht.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 20.11.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.