24 W 40/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-22, 24 W 40/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 W 40/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 24 W 40/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1222.24W40.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Der Antragstellerin wird auf ihren Antrag vom 08.12.2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt.
Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wird wegen und in Höhe eines Anspruchs der Antragstellerin aus unerlaubter Handlung von 135.000,00 € nebst einer Kostenpauschale in Höhe von 2.611,93 € der dingliche Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Antragsgegners angeordnet.
Durch Hinterlegung eines Betrags in Höhe von 137.611,93 € durch den Antragsgegner wird die Vollziehung dieses Arrests gehemmt und der Antragsgegner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrests berechtigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Arrestverfahrens einschließlich derjenigen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 45.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.