Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-30, 31 U 191/15

31 U 191/15Obergericht30.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 191/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-30

Aktenzeichen: 31 U 191/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1230.31U191.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.08.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (14 O 130/15) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.600 EUR festgesetzt.

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