Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 10 W 112/15

10 W 112/15Obergericht05.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 112/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-05

Aktenzeichen: 10 W 112/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0105.10W112.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin nach einem Gegenstandswert von 200,- €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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