Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 15 W 398/15

15 W 398/15Obergericht05.01.2016

Regest

Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 WEG anzusehen sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 398/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-05

Aktenzeichen: 15 W 398/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0105.15W398.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: § 3 WEG

Leitsätze

Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 WEG anzusehen sein.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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