34 U 208/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-13, 34 U 208/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-13, 34 U 208/15
34 U 208/15Obergericht13.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 208/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-13
Aktenzeichen: 34 U 208/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0113.34U208.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Essen (20 O 122/13) vom 17.06.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Berufungskläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Berufungskläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 95.000,00 EUR festgesetzt.
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