1 Vollz (Ws) 595/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-14, 1 Vollz (Ws) 595/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-14, 1 Vollz (Ws) 595/15
1 Vollz (Ws) 595/15Obergericht14.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 595/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 595/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0114.1VOLLZ.WS595.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bonn zurückverwiesen.
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