Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-14, 1 Vollz (Ws) 595/15

1 Vollz (Ws) 595/15Obergericht14.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 595/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-14

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 595/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0114.1VOLLZ.WS595.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bonn zurückverwiesen.

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