Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-19, 34 U 206/15

34 U 206/15Obergericht19.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 206/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-19

Aktenzeichen: 34 U 206/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0119.34U206.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (20 O 124/13) vom 17.06.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Berufungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 50.000,00 EUR festgesetzt.

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