Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 1 Ws 8/16

1 Ws 8/16Obergericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 8/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 1 Ws 8/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0126.1WS8.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Strafkammervorsitzenden vom 30. Januar 2015 auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.