Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-28, 11 UF 156/15

11 UF 156/15Obergericht28.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 156/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-28

Aktenzeichen: 11 UF 156/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0128.11UF156.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht ‑ Ibbenbüren vom 13.07.2015 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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