Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-29, 15 W 279/15

15 W 279/15Obergericht29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 279/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: 15 W 279/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0129.15W279.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GNotKG § 19, GNotKG § 113

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 404,60 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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