Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-09, 34 U 78/15

34 U 78/15Obergericht09.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 78/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-09

Aktenzeichen: 34 U 78/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0209.34U78.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 218/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.

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