34 U 78/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-09, 34 U 78/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 78/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-09
Aktenzeichen: 34 U 78/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0209.34U78.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 218/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.
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