18 U 42/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-11, 18 U 42/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 42/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-11
Aktenzeichen: 18 U 42/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0211.18U42.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.1.2015 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Feststellungsanträge (Berufungsanträge zu 3. und 4.) als unzulässig abgewiesen werden.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für die Berufung: 9.016,90 €
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