28 U 41/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-16, 28 U 41/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 41/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 28 U 41/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.28U41.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.01.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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