28 U 73/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-18, 28 U 73/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 73/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: 28 U 73/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0218.28U73.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 18.03.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.026,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2014 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 86 % und die Beklagte 14 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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