31 U 234/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-22, 31 U 234/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-22, 31 U 234/15
31 U 234/15Obergericht22.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 234/15 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2016-02-22
Aktenzeichen: 31 U 234/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0222.31U234.15.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 16.10.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.
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