1 Vollz (Ws) 28/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-25, 1 Vollz (Ws) 28/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-25, 1 Vollz (Ws) 28/16
1 Vollz (Ws) 28/16Obergericht25.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 28/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-25
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0225.1VOLLZ.WS28.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen vom 21.12.2015 gegen den Beschluss der 2. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Wuppertal vom 30.11.2015 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25.02.2016 durch
nach Anhörung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Betroffenen bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten einstimmig beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
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