Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-25, 34 U 196/15

34 U 196/15Obergericht25.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 196/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-25

Aktenzeichen: 34 U 196/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0225.34U196.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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