3 RBs 55/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-03, 3 RBs 55/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-03, 3 RBs 55/16
3 RBs 55/16Obergericht03.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 55/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 3 RBs 55/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0303.3RBS55.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin).
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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