Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-03, 3 RBs 55/16

3 RBs 55/16Obergericht03.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 55/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-03

Aktenzeichen: 3 RBs 55/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0303.3RBS55.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin).

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

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