12 U 84/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-04, 12 U 84/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 84/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: 12 U 84/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0304.12U84.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.05.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtenen Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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