26 U 16/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-04, 26 U 16/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-04, 26 U 16/15
26 U 16/15Obergericht04.03.2016
Regest
Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 16/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: 26 U 16/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0304.26U16.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 611, 280, 823, 249 ff, 253 II BGB
Leitsätze
Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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