Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-09, 7 WF 16/16

7 WF 16/16Obergericht09.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 16/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-09

Aktenzeichen: 7 WF 16/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0309.7WF16.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 21.12.2015, Az.: 23 F 25/13 unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:

Der Verfahrenswert für die Folgesache Zugewinn wird auf 47.158,56 € festgesetzt.

Der Wert für den Vergleich wird auf 77.158,56 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 59 III FamGKG.

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