15 W 98/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-10, 15 W 98/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-10, 15 W 98/16
15 W 98/16Obergericht10.03.2016
Regest
Zur Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 98/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 15 W 98/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0310.15W98.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: §§ 45 Abs. 3, 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG
Leitsätze
Zur Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung.
Tenor
Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der Geschäftswert für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung in Abänderung des Beschlusses vom 28.10.2015 auf 101.542 € festgesetzt.
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