Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-10, 15 W 98/16

15 W 98/16Obergericht10.03.2016

Regest

Zur Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 98/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-10

Aktenzeichen: 15 W 98/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0310.15W98.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 45 Abs. 3, 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG

Leitsätze

Zur Festsetzung des Geschäftswerts für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung.

Tenor

Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der Geschäftswert für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung in Abänderung des Beschlusses vom 28.10.2015 auf 101.542 € festgesetzt.

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