27 U 80/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-15, 27 U 80/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 80/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-15
Aktenzeichen: 27 U 80/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0315.27U80.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.06.2015 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.000,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2014 zu zahlen sowie den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten A von der Entrichtung vorprozessualer Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 502,30 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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