Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-21, 20 U 207/15

20 U 207/15Obergericht21.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 207/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-21

Aktenzeichen: 20 U 207/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0321.20U207.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.08.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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