20 U 207/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-21, 20 U 207/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-21, 20 U 207/15
20 U 207/15Obergericht21.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 207/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-21
Aktenzeichen: 20 U 207/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0321.20U207.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.08.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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