Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-22, 28 U 44/15

28 U 44/15Obergericht22.03.2016

Regest

Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an einem Bentley Continental und der Erheblichkeit einer eventuellen Pflichtverletzung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 44/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-22

Aktenzeichen: 28 U 44/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0322.28U44.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 434, BGB § 437

Leitsätze

Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an einem Bentley Continental und der Erheblichkeit einer eventuellen Pflichtverletzung

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.11.2015 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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