28 U 44/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-22, 28 U 44/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-22, 28 U 44/15
28 U 44/15Obergericht22.03.2016
Regest
Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an einem Bentley Continental und der Erheblichkeit einer eventuellen Pflichtverletzung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 44/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: 28 U 44/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0322.28U44.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434, BGB § 437
Leitsätze
Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an einem Bentley Continental und der Erheblichkeit einer eventuellen Pflichtverletzung
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.11.2015 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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