4 RBs 50/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-23, 4 RBs 50/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-23, 4 RBs 50/16
4 RBs 50/16Obergericht23.03.2016
Regest
Wird die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gerügt, ist eine Darlegung erforderlich, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 50/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-23
Aktenzeichen: 4 RBs 50/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0323.4RBS50.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 344 Abs. 2, StPO § 388 Nr. 8
Leitsätze
Wird die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gerügt, ist eine Darlegung erforderlich, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).
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