Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-23, 4 RBs 50/16

4 RBs 50/16Obergericht23.03.2016

Regest

Wird die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gerügt, ist eine Darlegung erforderlich, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 50/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-23

Aktenzeichen: 4 RBs 50/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0323.4RBS50.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 344 Abs. 2, StPO § 388 Nr. 8

Leitsätze

Wird die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gerügt, ist eine Darlegung erforderlich, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

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