Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-29, 1 Vollz (Ws) 453/14

1 Vollz (Ws) 453/14Obergericht29.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 453/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-29

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 453/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0329.1VOLLZ.WS453.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird, soweit der auf Nachzahlung eines Betrages von 28,83 € gerichtete Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen worden ist, aufgehoben. Im gleichen Umfang wird der Bescheid des Leiters der Justizvollzugsanstalt C vom 27.08.2013 aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Betroffenen 28,83 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die in dem Betroffenen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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