4 Ws 74/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-29, 4 Ws 74/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 74/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-29
Aktenzeichen: 4 Ws 74/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0329.4WS74.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des ange-fochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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