Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-29, 4 Ws 74/16

4 Ws 74/16Obergericht29.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 74/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-29

Aktenzeichen: 4 Ws 74/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0329.4WS74.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des ange-fochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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