5 RBs 38/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-31, 5 RBs 38/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-31, 5 RBs 38/16
5 RBs 38/16Obergericht31.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 38/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-31
Aktenzeichen: 5 RBs 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0331.5RBS38.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen.
Sie wird auf Kosten des Betroffenen als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 349 Abs. 2 StPO).
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