7 UF 58/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-01, 7 UF 58/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 58/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-01
Aktenzeichen: 7 UF 58/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0401.7UF58.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Der Antrag der Kindeseltern, ihnen für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
II.
Den Kindeseltern wird Gelegenheit gegeben, zu dem Senatsbeschluss binnen einer Frist von 3 Wochen Stellung zu nehmen. Es wird um Mitteilung gebeten, ob sie das Beschwerdeverfahren auf eigene Kosten durchführen möchten oder ob die Beschwerde zurückgenommen wird.III.
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, über die Beschwerde gem. § 68 Abs.3 S.2 FamFG im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.
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