Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-05, 4 U 138/15

4 U 138/15Obergericht05.04.2016

Regest

Zur Verjährung der Ansprüche aus sogenannten "Reisewerten", die ein Verbraucher durch regelmäßige Einzahlungen im Rahmen eines "Servicevertrages" erworben hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 138/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-05

Aktenzeichen: 4 U 138/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0405.4U138.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; BGB § 195; BGB § 199; BGB § 700

Leitsätze

Zur Verjährung der Ansprüche aus sogenannten "Reisewerten", die ein Verbraucher durch regelmäßige Einzahlungen im Rahmen eines "Servicevertrages" erworben hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.07.2015 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Soweit sie zur Unterlassung verurteilt worden ist, kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 € abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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