Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-05, 4 Ws 88/16

4 Ws 88/16Obergericht05.04.2016

Regest

(Erwartete) Straftaten i.S.d. § 67d Abs. 2 S. 1 StGB sind (nur) solche, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 88/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-05

Aktenzeichen: 4 Ws 88/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0405.4WS88.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 67d Abs. 2 S. 1

Leitsätze

(Erwartete) Straftaten i.S.d. § 67d Abs. 2 S. 1 StGB sind (nur) solche, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Bochum zurückverwiesen.

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