4 Ws 88/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-05, 4 Ws 88/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-05, 4 Ws 88/16
4 Ws 88/16Obergericht05.04.2016
Regest
(Erwartete) Straftaten i.S.d. § 67d Abs. 2 S. 1 StGB sind (nur) solche, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 88/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-05
Aktenzeichen: 4 Ws 88/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0405.4WS88.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 67d Abs. 2 S. 1
Leitsätze
(Erwartete) Straftaten i.S.d. § 67d Abs. 2 S. 1 StGB sind (nur) solche, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Bochum zurückverwiesen.
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