15 W 122/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-07, 15 W 122/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-07, 15 W 122/15
15 W 122/15Obergericht07.04.2016
Regest
Zur Bewertung einer Vertragsübernahme im Grundstückskaufvertrag im Rahmen einer Notarkostenberechnung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 122/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 15 W 122/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0407.15W122.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 36 Abs. 1, GNotKG § 47 S. 2, GNotKG § 52 Abs. 1,; GNotKG § 109 Abs. 1 S. 2
Leitsätze
Zur Bewertung einer Vertragsübernahme im Grundstückskaufvertrag im Rahmen einer Notarkostenberechnung.
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Geschäftswert für das Beurkundungsverfahren sowie die Vollzugs- und die Betreuungsgebühr jeweils 179.403,84 € beträgt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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