Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-08, 11 U 171/14

11 U 171/14Obergericht08.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 171/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: 11 U 171/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0408.11U171.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Oktober 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden zunächst verurteilt, als Gesamtschuldner über die im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 214,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.

Insofern wird die Revision zugelassen.

Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 178,-- € sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,-- € und weitere vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 54,15 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 38 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 62 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 83 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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