4 RBs 74/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-11, 4 RBs 74/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-11, 4 RBs 74/16
4 RBs 74/16Obergericht11.04.2016
Regest
1. Zu den Zulassungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde. 2. Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich der Fahrer-identifizierung auf der Grundlage eines Lichtbilds (Radarfotos).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 74/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-11
Aktenzeichen: 4 RBs 74/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0411.4RBS74.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 267 Abs. 1 S. 2; StPO § 261; OWiG § 80
Leitsätze
Zu den Zulassungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde.
Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich der Fahrer-identifizierung auf der Grundlage eines Lichtbilds (Radarfotos).
Tenor
-
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
-
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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