Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-11, 4 RBs 74/16

4 RBs 74/16Obergericht11.04.2016

Regest

1. Zu den Zulassungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde. 2. Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich der Fahrer-identifizierung auf der Grundlage eines Lichtbilds (Radarfotos).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 74/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-11

Aktenzeichen: 4 RBs 74/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0411.4RBS74.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 267 Abs. 1 S. 2; StPO § 261; OWiG § 80

Leitsätze

Zu den Zulassungsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde.

Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im tatrichterlichen Urteil hinsichtlich der Fahrer-identifizierung auf der Grundlage eines Lichtbilds (Radarfotos).

Tenor

  1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

  2. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

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