Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-13, 20 U 170/15

20 U 170/15Obergericht13.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 170/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 20 U 170/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0413.20U170.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.06.2015 verkündete Urteil der3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.