Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-13, 5 UF 227/15

5 UF 227/15Obergericht13.04.2016

Regest

Unzulässigkeit eines Anerkenntnis-Teil-Beschlusses im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, das auf Herabsetzung eines Unterhaltstitels gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 227/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 5 UF 227/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0413.5UF227.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 238, 239 FamFG, 301 ZPO

Leitsätze

Unzulässigkeit eines Anerkenntnis-Teil-Beschlusses im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, das auf Herabsetzung eines Unterhaltstitels gerichtet ist.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der am 13.11.2015 verkündete Anerkenntnisteilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plettenberg aufgehoben.

Gerichtskosten werden für die Rechtsmittelinstanz nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Der Wert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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