Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-18, 2 RBs 40/16

2 RBs 40/16Obergericht18.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 40/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-18

Aktenzeichen: 2 RBs 40/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0418.2RBS40.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur hier allein zulässigen Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 OWiG).Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

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