27 U 36/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-21, 27 U 36/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 36/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 27 U 36/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0421.27U36.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Senats wird in den Gründen unter A. I. auf Seite 8 nach § 319 ZPO wie folgt berechtigt:
„Der Beklagte unterzeichnete dann im Folgenden gemeinsam mit dem damaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden S M einen Mietvertrag vom 23./24.06.2008 (Anlage K 3) über die Anmietung von noch zu errichtenden Büroflächen am E-er „U“ zum 01.01.2011 mit einer festen Laufzeit über 15 Jahre (also bis zum 31.12.20 2 5).“
Der weitergehende Antrag der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung entfallen 987.540,71 €.
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