4 U 44/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-21, 4 U 44/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-21, 4 U 44/16
4 U 44/16Obergericht21.04.2016
Regest
Fehlende Dringlichkeit bei der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung eines Verstoßes gegen § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätVO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 4 U 44/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0421.4U44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UWG § 12 Abs. 2; DiätVO § 14b Abs. 1 Satz 2
Leitsätze
Fehlende Dringlichkeit bei der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung eines Verstoßes gegen § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätVO.
Tenor
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 18.12.2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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