Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-25, 31 W 88/15

31 W 88/15Obergericht25.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 88/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-25

Aktenzeichen: 31 W 88/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0425.31W88.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 02.11.2015 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 28.10.2015 (1 O 140/15) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Antragsteller an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.

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