Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-26, 34 U 179/15

34 U 179/15Obergericht26.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 179/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-26

Aktenzeichen: 34 U 179/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0426.34U179.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Essen (20 O 116/13) vom 03.06.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Berufungsklägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Berufungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Berufungsbeklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 45.000 EUR festgesetzt.

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