34 U 179/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-26, 34 U 179/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-26, 34 U 179/15
34 U 179/15Obergericht26.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 179/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: 34 U 179/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0426.34U179.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Essen (20 O 116/13) vom 03.06.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Berufungskläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Berufungsklägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Berufungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Berufungsbeklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 45.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.